In seiner Bekanntmachung Nr. 61 hat das chinesische Handelsministerium kürzlich die Entscheidung zur Einführung von Exportkontrollen für bestimmte seltene Erden verkündet.
In der Bekanntmachung heißt es, der Staatsrat der Volksrepublik China habe zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen sowie in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China und den Vorschriften zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Einführung von Exportkontrollmaßnahmen für relevante seltene Erden genehmigt.
In einer anderen Erklärung hat das Ministerium zudem die Entscheidung bekanntgegeben, Exportkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden einzuführen.
Ein Sprecher des Handelsministeriums erklärte am Donnerstag, dass seltene Erden sowohl militärische als auch zivile Verwendungszwecke hätten. Die Einführung von Exportkontrollen für diese Güter sei international anerkannt. Mit den Entscheidungen wolle die chinesische Regierung die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen besser schützen und gleichzeitig internationale Verpflichtungen, wie die Nichtverbreitung, erfüllen.
Nach sorgfältiger Prüfung habe die chinesische Regierung beschlossen, Ausfuhrkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden einzuführen, um die damit verbundenen Risiken zu mindern. Gleichzeitig seien klare Vorschriften für chinesische Organisationen und Personen festgelegt worden, die an entsprechenden Aktivitäten beteiligt sind.