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Beijing startet Pilotprojekt zur Mitnahme von Fahrrädern in U-Bahn

Dienstag, 12. Mai 2026 Quelle :

Beijing hat am Sonntag ein Pilotprojekt gestartet, das es Fahrgästen ermöglicht, ihre Fahrräder in die U-Bahn mitzunehmen, da die Zahl der Fahrradbegeisterten und die Nachfrage nach Fahrten über Stadtbezirksgrenzen hinweg in der Hauptstadt zunehmen.

Nach Angaben der Beijinger Verkehrskommission dürfen Fahrgäste ab Sonntag an elf Pilotstationen auf vier Linien – nämlich Linie 6, Linie 17, der Changping-Linie und der S1-Linie – einsitzige Fahrräder mit einem Raddurchmesser von bis zu 28 Zoll in die U-Bahn mitnehmen.

Die Kommission erklärte, die Auswahl dieser Linien und Stationen sei nach Rücksprache mit lokalen Radsportvereinen erfolgt, um die Bedürfnisse der Radfahrer besser zu verstehen, wobei auch das Fahrgastaufkommen im Schienenverkehr und die Eignung der Bahnhofsanlagen berücksichtigt wurden. Sie bieten Anschluss an mehrere Radwege in den Vororten rund um Beijing.

Der Pilotdienst ist samstags und sonntags während der gesamten Betriebszeiten verfügbar, an Wochentagen und Feiertagen jedoch nicht. Der Fahrpreis beträgt 30 Yuan pro Fahrt und gilt für einen Fahrgast und ein Fahrrad für eine einfache Fahrt auf der Pilotstrecke am Reisetag. Fahrkarten können über die App „Yitongxing“ gekauft werden, die zum Scannen von QR-Codes für die Nutzung des Beijinger Nahverkehrs verwendet wird.

Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und die Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten, haben die Betreiber strenge Fahrvorschriften erlassen. Dazu gehört ein Verbot für alle Elektrofahrräder und andere mit Antriebsvorrichtungen ausgestattete Fahrzeuge, die die Bahnhöfe befahren.

Darüber hinaus ist es Fahrgästen untersagt, innerhalb des Beijinger Nahverkehrsnetzes frei auf nicht von der Zentrale gesteuerte Linien umzusteigen oder nicht von der Zentrale gesteuerte Bahnhöfe zu betreten oder zu verlassen. Es ist ebenfalls verboten, in U-Bahn-Stationen und -Wagen Fahrrad oder Roller zu fahren, Fahrräder wahllos abzustellen, Durchgänge für den Personenverkehr zu blockieren oder Notausgänge zu versperren.