Vor kurzem begann landesweit der erste Online-Shop in Beijing mit Steuerrückerstattungen bei Ausreise. Ausländische Besucher müssen in der betreffenden App von Jingdong lediglich Produkte auswählen, die mit einem speziellen Logo zur Steuererstattung bei der Ausreise gekennzeichnet sind. Nachdem man bei der Aufgabe der Bestellung online Informationen wie Passnummer und Einreisedatum eingetragen hat, erstellt das System automatisch einen digitalen Antrag zur Steuerrückerstattung.
Diese Form der Online-Steuerrückerstattung wurde von Behörden wie dem Beijinger Steueramt und Handelsamt in Zusammenarbeit mit Jingdong entwickelt und umgesetzt. Durch diese Innovation werden Engpässe bei der Bearbeitung von Steuerrückerstattungen bei Ausreise für zuvor online erworbene Waren beseitigt. Das System überwindet räumliche, situative und zeitliche Beschränkungen bei der Steuerrückerstattung, denen ausländische Besucher in China unterliegen. Sie können nun jederzeit mit dem Handy für die Steuerrückerstattung geeignete Produkte auswählen und kaufen. Das Formular zur Rückerstattung wird automatisch erzeugt, was Bearbeitungsprozesse vereinfacht und das Einkaufserlebnis verbessert.
Wie es heißt, seien in der aktuellen Phase der Umsetzung auf Jingdong bereits steuererstattungsfähige Produkte in sechs Hauptkategorien, darunter Mobilfunkgeräte und Kommunikation, Digitalgeräte, Computer und Büro sowie Haushaltsgeräte, und fast 300 Unterkategorien verfügbar. Das Sortiment umfasse sowohl international bekannte Marken als auch beliebte chinesische Produkte. Im nächsten Schritt wird die Plattform diese Auswahl fortlaufend vergrößern, wobei der Schwerpunkt auf hochwertigen chinesischen Waren wie „China Time-Honored Brands“, technologischen Produkten „Intelligent Made in China“ sowie kreativen Produkten des immateriellen Kulturerbes liegt.
Außerdem hat Beijing die ersten Auszahlungsstellen für Steuerrückerstattungen in Hotels eröffnet und den Service damit von den Einkaufsvierteln auf die Hotels ausgedehnt.
Ein zuständiger Mitarbeiter des Beijinger Steueramts erklärte, die Förderung von Steuerrückerstattungen bei der Ausreise werde mit verschiedenen Maßnahmen weiter vorangetrieben. So solle der gesamte Erstattungsprozess inklusive Bestätigung von Rechnung und Antragsformular sowie der Auszahlung in Zukunft komplett papierlos erfolgen. Darüber hinaus sollen Modelle zur sofortigen Rückerstattung nach dem Kauf landesweit anerkannt und dadurch für ausländische Reisende bequemer gestaltet werden.