China hat auf einer Sitzung des Handels- und Umweltskomitees der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag vorgelegt, in dem gefordert wird, multilaterale Beratungen über das Europäische CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) durchzuführen.
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Die EU will im April 2023 ein offizielles Gesetz über den CBAM ausarbeiten. Dem geplanten Grenzausgleichsmechanismus zufolge wird die EU „Kohlenstoffzölle“ auf die Einfuhr von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, chemische Düngemittel, Stromerzeugung und Wasserstoff erheben.
In dem chinesischen Antrag hieß es, die WTO sei eine wichtige Institution zur Aufsicht und Überprüfung von Handelspolitiken und Handelspolitiken für Umweltschutzziele müssten den Grundprinzipien und Regeln der WTO entsprechen. So könnten handelsprotektionistische Maßnahmen vermieden werden.
Experten sind der Ansicht, der CBAM der EU scheine die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, ziele tatsächlich aber darauf ab, parallel zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der traditionellen Branchen der EU die Oberhand bei der Ausarbeitung internationaler Klimaregeln zu erringen. Das handelsbeschränkende Wesen des Mechanismus könne das Meistbegünstigungsprinzip und das Prinzip der Inländerbehandlung der WTO verletzen.