Ein Sprecher des Handelsministeriums sagte am Mittwoch, China habe die Exportkontrollmaßnahmen für unbemannte Fluggeräte angepasst.
Einen Teil der Anpassung bildet die Überarbeitung von Standards für bestimmte wichtige Komponenten von Drohnen, wie z. B. Infrarot-Wärmebildgeräte und Ziel anzeigende Laser. Dies geht aus einer Erklärung des Handelsministeriums hervor.
Darüber hinaus werden hochpräzise Trägheitsmessgeräte in den Kontrollumfang einbezogen, während vorübergehende Kontrollen für bestimmte Drohnen für Endverbraucher aufgehoben werden.
Durch die Anpassung wird der Export jeglicher ziviler Drohnen, die zwar keiner Exportkontrolle unterliegen, aber für die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, für terroristische Aktivitäten oder militärische Zwecke eingesetzt werden, verboten.
Die oben genannten Richtlinien gelten ab dem 1. September dieses Jahres.
Nach Angaben des Handelsministeriums handelt es sich hierbei um eine Aktualisierung der seit einem Jahr in China geltenden Maßnahmen zur Exportkontrolle von unbemannten Fluggeräten.