Die Beschränkungen für ausländische Investitionen im verarbeitenden Gewerbe werden mit der Veröffentlichung der Version 2024 der Negativliste für den Zugang ausländischer Investitionen aufgehoben, teilte Chinas oberster Wirtschaftsplaner am Sonntag mit.
Die gemeinsam von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und dem chinesischen Handelsministerium herausgegebene Negativliste reduziert die Zahl der Beschränkungen von 31 auf 29 und tritt am 1. November in Kraft. Für die verarbeitende Industrie gibt es keine Beschränkungen mehr.
Die Veröffentlichung und Umsetzung der Version 2024 der Negativliste sei ein wichtiger Schritt beim Aufbau eines neuen Systems einer offenen Wirtschaft auf höherem Niveau, sagte ein Beamter der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission.
Die beiden Behörden würden mit anderen Ministerien und Regionen zusammenarbeiten, um das System der Inländerbehandlung vor der Niederlassung und das System der Negativliste weiter umzusetzen und die Öffnung des Landes auf sichere Weise voranzutreiben.