Als zentrale Maßnahmen des Steuerrückerstattungssystems 2.0 werden die Erstattungen seit dem 1. Juli vollständig papierlos abgewickelt und bei kleinen Beträgen nur stichprobenartig kontrolliert. Dies erlaubt den ausländischen Besuchern bequeme und reibungslose Verfahren.
Zuvor mussten Reisende aus dem Ausland stets befürchten, dass Belege verloren gehen, Rechnungen unleserlich sind oder Stempel fehlen. Doch heute genügt es, nach der Einreise einmal mit dem Handy einen Code zu scannen und seine persönlichen Daten einzugeben. Daraufhin wird ein persönlicher, landesweit gültiger „Tax-Free-Servicecode“ generiert, der in allen Geschäften mit Steuerrückerstattung und später bei der Ausreise genutzt werden kann. Außerdem sind digitale Erstattungsbelege, Rechnungen und der Bearbeitungsstatus jederzeit auf dem Handy einsehbar, wodurch der gesamte Prozess transparent und lückenlos nachvollziehbar wird.

Am 24. April 2026 beantragten ausländische Touristen im Terminal 3 des internationalen Flughafens Beijing Capital bei der Ausreise die Steuerrückerstattung. (Foto von VCG)
„Nach Einführung der vollständig papierlosen Verfahren muss der Zoll die Papierbelege nicht mehr unterschreiben und abstempeln, sondern lediglich den persönlichen Servicecode des Reisenden scannen. Danach kann er sämtliche digitalen Belege und Rechnungen mit einem Klick im System abrufen; die ganze Zollprüfung kann dann online abgeschlossen werden. Die Reisenden profitieren dabei von einer deutlich bequemeren und schnelleren Abwicklung des gesamten Prüfprozesses ohne lange Wartezeiten“, so ein zuständiger Mitarbeiter des Zolls am internationalen Flughafen Beijing Capital.
Mit dem weiteren Ausbau der Steuerrückerstattungen bei Ausreise wächst die Zahl der beteiligten Geschäfte landesweit weiter, wodurch sich das Angebot immer vielfältiger gestaltet: von regionalen Kunsthandwerken über lokale Spezialitäten bis hin zu internationalen Trendprodukten. Dieses breite Angebot macht das Einkaufen für ausländische Besucher noch attraktiver. Gleichzeitig sichert die unkomplizierte Steuerrückerstattung den Geschäften einen stabilen Strom ausländischer Kunden, wodurch sich für die Händler neue Einnahmequellen erschließen.
Der Filialleiter des Adidas-Stores „Adidas Originals“ im Chongqinger Einkaufszentrum „Imix Park“, Zhang, erklärt: „Nachdem wir im April die Lizenz zum ‚Instant Tax Free Shop‘ für Ausreisende erhalten haben, hat sich die Zahl unserer Kunden verdoppelt.“ Bereits sechs Prozent des Gesamtumsatzes stammten mittlerweile aus Verkäufen mit dem Soforterstattungsverfahren.
Chongqing hat seinen Steuererstattungsservice für Ausreisende seit Jahresbeginn weiter ausgebaut: 73 Läden sind neu hinzugekommen, insgesamt nehmen derzeit 363 Geschäfte in der ganzen Stadt teil. Darunter befinden sich auch 78 „Instant-Tax-Free-Shops“, ein Anstieg um 28 Läden.
„Darüber hinaus haben wir in den wichtigsten Einkaufsvierteln für ausländische Touristen wie Jiefangbei, Chaotianmen, Guanyinqiao und Wanxiangcheng zentrale Rückzahlungsstellen für die Soforterstattungen eingerichtet. Außerdem erproben wir derzeit gemeinsam mit mehreren Provinzen einen Service zur gegenseitigen Anerkennung von „Instant Tax Free“-Verfahren über Provinzgrenzen hinweg“, so Li Lin, stellvertretender Direktor der Abteilung für Exportsteuererstattung und -verwaltung der Steuerbehörde der Stadt Chongqing. Künftig solle die Zahl der teilnehmenden Händler weiter steigen, das Angebot lokaler Spezialitäten ausgebaut und die Einsatzbereiche des neuen Steuererstattungssystems ausgedehnt werden.